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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Nutzungsbestimmungen) der JUMP DOME One GmbH (Standort Leonding)

Fassung Oktober 2023

Allgemeiner Geltungsbereich 

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Jump Dome One GmbH, Standort Leonding (in weiterer Folge „Jump Dome“) und dem Kunden, diesbezüglich jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit dem, von der Jump Dome betriebenen Onlineshop gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge „AGB“), es sei denn Jump Dome stimmt der Geltung abweichender, entgegenstehender und/oder ergänzender Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zu. 

Diese Bedingungen werden durch die Auftragserteilung bzw. jedenfalls durch die vorbehaltlose Annahme der Ware anerkannt. 

Angebot und Vertragsabschluss

Die auf der Website bzw. dem Onlineshop von Jump Dome ausgestellten Produkte, stellen noch kein Angebot dar. Erst eine elektronisch abgegebene Bestellung stellt ein rechtlich verbindliches Angebot dar. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine auf das Angebot folgende Auftragsbestätigung von Jump Dome zustande.

Vertragsabschluss im Fernabsatz 

1. Sollte es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG handeln, so gilt für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge grundsätzlich das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), wodurch der Kunde grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nicht zur Anwendung kommt, wenn das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt € 50,00 nicht übersteigt. Weiters ist unter anderem der Rücktritt gemäß §18 FAGG ausgeschlossen, wenn es sich dabei um eine versiegelte Ware handelt, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt oder beschädigt wurde. Sollte die Bagatellgrenze überschritten werden und keine Ausnahme im Sinne des § 18 FAGG erfüllt sein, so besteht für den Kunden ein Rücktrittsrecht und wird auf die Widerrufsbelehrung sowie das Widerrufsformular verwiesen. 

Preise, Zahlungsbedingungen und Kompensationsverbot 

Es gelten ausschließlich die im Onlineshop von Jump Dome enthaltenen Preise. Preisangaben sind freibleibend, verstehen sich in EUR und inklusive der gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer (somit Bruttopreise). Die angegebenen Preise verstehen sich nur dann inklusive Versandkosten, sofern dies ausdrücklich angegeben ist. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem 

angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Versandart, in Rechnung gestellt.

Die Bearbeitung eines Auftrages beginnt, sobald der Gesamtbetrag der Bestellung vollständig auf dem Konto von Jump Dome gutgeschrieben wurde. 

Die Rechnungsbeträge und sonstige Belastungen sind – mangels abweichender Vereinbarung – grundsätzlich bar und sofort (binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss) zur Zahlung fällig.

1. Alle mit der Zahlung verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das Konto von Jump Dome als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4% berechnet. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, der Jump Dome entstandenen Mahn- und Inkassospesen einschließlich außergerichtlicher Anwaltskosten und Spesen von Gläubigerschutzverbänden zu ersetzen.

Im Zweifel werden Zahlungen des Kunden (ungeachtet anders lautender Widmungserklärungen des Kunden) jeweils auf die älteste Schuld des Kunden angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital. 

Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil-)Zahlung ist Jump Dome berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsziels werden bereits gewährte Rabatte oder Nachlässe nachverrechnet.

Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Kunden bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens, ist Jump Dome ausdrücklich berechtigt, gewährte oder zugesagte Bonifikationen welcher Art auch immer zurückzunehmen. 

Offensichtliche Rechenfehler und Irrtümer können auch nach Abwicklung des Geschäftes richtiggestellt werden.

Gegen Ansprüche von Jump Dome ist eine Aufrechnung von bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden, welcher Art auch immer, ausdrücklich ausgeschlossen.

Liefertermin und Lieferfrist, Gefahrenübergang 

Lieferfristen bzw. -termine werden nach bestem Ermessen bekanntgegeben, sind aber stets unverbindlich, es sei denn, es wird die Verbindlichkeit schriftlich zugesichert.

Jump Dome ist berechtigt, die ausdrücklich schriftlich zugesicherten Termine und Lieferfristen bis zu 14 Tage zu überschreiten. 

Jump Dome ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Erfolgen Teillieferungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, hat dieser die entsprechenden Mehrkosten zu tragen. 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie des Diebstahls der Waren geht beim Versendungskauf mit der Ablieferung der Ware an den Kunden oder einen, von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten auf den Kunden über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung sowie des Diebstahls geht jedenfalls spätestens dann auf den Kunden über, wenn dieser mit der Annahme in Verzug gerät. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von Jump Dome und/oder des Vorlieferanten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Pandemie, Streik, Aussperrung, Ausbleiben oder verspäteter Eingang wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, Verzögerung bei der Erzeugung, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten oder andere unverschuldete Verzögerungen entbinden Jump Dome von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist bzw. berechtigen Jump Dome, wenn es die Umstände erfordern, von der Lieferverpflichtung zurückzutreten, ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung hat.

Eigentumsvorbehalt

Jump Dome behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen, bei Wechsel und Scheck bis zu deren Einlösung vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren vor völliger Bezahlung des Kaufpreises zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch wirksam, wenn die Gegenstände verarbeitet oder eingebaut werden; er erstreckt sich dann anteilsmäßig auf den durch die Verarbeitung oder den Einbau entstandenen neuen Gegenstand. Der Kunde ist verpflichtet, Jump Dome über jeden Zugriff Dritter auf die, aufgrund des Eigentumsvorbehaltes gehörenden Gegenstände und die an Jump Dome abgetretenen Forderungen, sofort schriftlich zu unterrichten. Für den Fall der Weiterveräußerung durch den Kunden tritt dieser bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegenüber dem Erwerber an Jump Dome ab und verpflichtet sich, seinen Abnehmer davon in Kenntnis zu setzen. 

Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

Gewährleistung und Schadenersatz

Jump Dome übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch Naturgewalten, durch falsche Bedienung, zweckwidrige Verwendung, höhere Gewalt oder dergleichen hervorgerufen wurden. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung/Leistung sofort auf Mängel zu überprüfen.

Jump Dome ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. 

Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet Jump Dome nur für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Jump Dome nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung beschränkt. 

Gerichtsstand und Rechtswahl

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich das sachlich für 4060 Leonding zuständige Gericht als vereinbart.

Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. 

Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder aber unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen Regelungen treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben. 

Datenschutz

Die Bestimmungen zum Datenschutz sind auf www.jumpdome.at/datenschutz gesondert geregelt und einsehbar. 

Jump Dome One GmbH
Im Bäckerfeld 1
4060 Leonding 

Firmenbuchnummer: FN 522128 k
Firmenbuchgericht: LG Linz
UID Nummer: ATU75155724

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Oft gefragt (FAQ)

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